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06.09.2024

Ein paar Zahlen

In Deutschland gibt es ca. 1.400 Tierheime, die jährlich etwa 400.000 Hunde, Katzen, Vögel, Kaninchen etc. versorgen. Davon müssen etwa 100.000 im Tierheim verbleiben, weil sie nicht vermittelbar sind. Das kann aus Alters- oder Krankheitsgründen sein. Die verbleibenden 300.000 Tiere können vermittelt oder ausgewildert werden.
Bis zu 25.000 € kann es denjenigen kosten, der ein Tier aus seiner Obhut wissentlich zurücklässt oder aussetzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob am Tierheim oder an der Autobahnraststätte angebunden. Stirbt das Tier, weil es in Gefahr gebracht wurde, kann die Strafe für den Tierhalter bis zu 3 Jahre Gefängnis betragen.
Ebenso können Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren verhängt werden, wenn Tierquälerei vorliegt und sogar wenn nur die Absicht bestand. Hier kann übrigens von jedermann Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden, wenn Fälle von Tierquälerei bekannt werden. Hierzu zählt nicht nur Misshandlung oder Grausamkeit sondern auch Vernachlässigung oder Verweigerung von medizinischer Versorgung sein.



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